Mayenzeit
 

 

Polizeiverordnung der Stadt Mayen als Ortspolizeibehörde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten

in der Stadt Mayen Marktordnung - vom 16. 10. 1989 § 1 Anwendungsbereich Die Polizeiverordnung regelt die Pflichten der Markt- und Volksfestbesucher, der Marktbeschicker und Schausteller sowie die Aufgaben und Befugnisse der Ortspolizeibehörde zur A...
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Satzung über das Abhalten und die Durchführung von Wochenmärkten, Jahrmärkten und Spezialmärkten in der Stadt Mayen

§ 1 Art der Märkte
( 1) Die Stadt Mayen betreibt als öffentliche Einrichtungen 1. die Wochenmärkte gem. § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung ( GewO), 2. die Viehmärkte und den Schafmarkt als Spezialmärkte gem. § 68 Abs. 1 GewO, 3. den Halbfastenmarkt,...
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