Das Sozialamt ist zuständig für die Auszahlung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 ff. SGB XII:
Antragsberechtigt sind Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die
auf Antrag die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Für eine Antragsstellung werden Ihnen von den Mitarbeitern des Sozialamtes ausgehändigt:
Sie brauchen zur Vorlage bei Ihrem Sachbearbeiter:
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich sein.
Raum 142 Rosengasse 2 56727 Mayen
antonia.egle@mayen.de
Telefon: +49 (0) 2651 88 3402 Telefax: +49 (0) 2651 88 55000
Raum 143 Rosengasse 2 56727 Mayen
dietmar.laux@mayen.de
Telefon: +49 (0) 2651 88 3401 Telefax: +49 (0) 2651 88 55000