Mayenzeit
 

Jugendgerichsthilfen

Die Jugendgerichsthilfe beinhaltet die Mitwirkung in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren nach Vorgabe des Jugendgerichtsgesetzes.

Dazu zählt:

  • Betreuung der Jugendlichen während des gesamten Zeitraums des Strafverfahrens Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren
  • Information über den Ablauf des Verfahrens und mögliche Folgen einer Straftat Betreuung junger Menschen, die in Untersuchungshaft sitzen
  • Berichterstellung und mündlicher Vortrag in der Hauptverhandlung über die bisherige persönliche Entwicklung des jungen Menschen und seine derzeitige Lebenssituation
  • Vermittlung und Überwachung von Weisungen und Auflagen
Mayen auf Facebook
VHS
Interaktiver Stadtplan
Urheberschutz
Wetter